Bei der regionalen Veranstaltung der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Ansbach standen die Fragen im Mittelpunkt, wie Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen (SBV, MAV, BR) bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung unterstützt werden können. Die Veranstaltung machte deutlich, dass die EAA in Mittelfranken Unternehmen praxisnah begleitet, informiert und entlastet. Ein zentraler Aspekt war die Rolle der EAA in Bayern: Viele Arbeitgeber:innen sehen sich mit komplexen Zuständigkeiten, Förderstrukturen und Antragswegen konfrontiert. Genau hier setzt die EAA an. Sie unterstützt Arbeitgeber:innen in allen Fragen rund um Beschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung und trägt dazu bei, die Beschäftigungssituation zu verbessern.
Vorgestellt wurden auch die konkreten Leistungen der EAA. Dazu gehören insbesondere die Arbeitgeberberatung, die Lotsenfunktion, die Unterstützung bei der Antragstellung sowie die Begleitung im Einstellungsprozess. Darüber hinaus informiert die EAA auch im Rahmen von Veranstaltungen über Möglichkeiten einer inklusiven Arbeitswelt. Wie diese Unterstützung in der Praxis aussehen kann, zeigte ein Beispiel aus der Einstellungsbegleitung. Deutlich wurde dabei, wie wichtig individuelle Beratung, Hinweise zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung und Unterstützung bei Förderfragen für eine gelingende Beschäftigung sein können.
Ein weiterer Bestandteil der Veranstaltung war das Modellprojekt „Inklusionsimpuls Bayern“. Gefördert werden zusätzliche Arbeits- oder Ausbildungsplätze mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Förderfähig sind unter anderem Einstellungen von schwerbehinderten Menschen in anerkannter Ausbildung, von arbeitssuchenden schwerbehinderten Menschen ab 50 Jahren, von langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen sowie von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen. Die maximale Gesamtförderung beträgt bis zu 18.000 Euro. Auch der Ablauf wurde vorgestellt: Der Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss geschaffen und besetzt werden, der Antrag ist spätestens sechs Monate nach Beginn zu stellen, und die Auszahlung erfolgt nach eingereichtem Nachweis in mehreren Schritten. Zuständig sind die Regionalstellen des Inklusionsamtes.
Die Regionale EAA-Veranstaltung in Ansbach hat gezeigt, wie wichtig verlässliche Ansprechpartner:innen für Arbeitgeber:innen sind. Die EAA Mittelfranken unterstützt Unternehmen dabei, Orientierung zu gewinnen, Fördermöglichkeiten zu nutzen und inklusive Beschäftigung praxistauglich umzusetzen.